Fabrik SALZMANN & COMP. Kassel / Pressearchiv / HNA / 18.07.2016


Pos1


Eigentümer soll Eindringen von Wasser verhindern
Gericht: Rossing muss Salzmann sichern

Kassel. Die ehemalige Salzmann-Fabrik in Bettenhausen muss gesichert werden, um das Eindringen von Regenwasser und Schnee im Winter zu verhindern. Das hat das Kasseler Verwaltungsgericht in einem Beschluss gegen die Industrie Denkmal GmbH & Co KG von Salzmann-Eigentümer Dennis Rossing bekräftigt.

Die Stadt Kassel hatte Rossing im Mai 2015 auferlegt, das durch Vandalismus und Metalldiebe schwer beschädigte Industriedenkmal notdürftig zu sichern.

Rossing hatte dagegen Einspruch eingelegt. Die Sicherung sei nicht zu bezahlen, da die Unterhaltung von Salzmann auch bei möglichen künftigen Erträgen nicht finanzierbar sei. Das Verwaltungsgericht sieht das anders: Es sei von Rossing nicht dargestellt worden, „aus welchen Gründen die noch bestehenden Gebäude nicht wirtschaftlich nutzbar sein sollten.“

Dennis Rossing erklärte auf Anfrage, der Gerichtsbeschluss werde von seinen Anwälten geprüft. Es sei gut möglich, dass Beschwerde eingelegt würde. Er habe der Stadt die Immobilie zum Kauf angeboten und sei zu Gesprächen bereit. Das Verwaltungsgericht hat bekräftigt, Eigentümer von Kulturdenkmälern seien dazu verpflichtet, solche Gebäude im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Das Gericht sieht eine „hochgradige Gefährdung“ der Salzmann-Fabrik durch eindringende Feuchtigkeit.

Die von der Stadt verlangten und angeordneten Arbeiten – Abdichtung zerstörter Fenster, Türen und Glasscheiben der Dachverglasung, Schließung von Durchbrüchen im Mauerwerk und Entfernung von Baumwurzeln – seien nicht zu beanstanden. Das Gericht verweist darauf, dass die Salzmannfabrik bis 2011 noch weitgehend unbeschädigt war. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.

Aktenzeichen 2K 304/16.KS