Fabrik SALZMANN & COMP. Kassel / Pressearchiv / Pressemitteilung von 11. September 2006 Stadt Kassel


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Magistratsempfehlung gegen Einzelhandelsnutzung von Salzmann

Die Stadt Kassel soll für das Grundstück der ehemaligen Salzmannfabrik in Bettenhausen keinen Bebauungsplan aufstellen, der die rechtliche Grundlage für die Verwirklichung von großflächigen Einzelhandel bildet.“
Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat jetzt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet, erklärte Stadtbaurat Norbert Witte im städtischen Pressedienst. Dies bedeute, sollten die Stadtverordneten der Empfehlung des Magistrats folgen, dass die Einzelhandelspläne der Firma Rosco Projektmanagement für Im-mobilienanlagen GmbH & Co. nicht umgesetzt werden könnten. Damit hätten dann die Stadtverordneten einen Schlussstrich unter eine fast zehn Jahre andauernde Diskussion über eine mögliche Nutzung der Salzmannfabrik durch großflächigen Einzelhandel gezogen, erklär-te der Stadtbaurat. Ziel sei es nun, über andere Nutzungen und Investitionen ergebnisoffen zu diskutieren.

Witte wies darauf hin, die Stadt Kassel verfolge darüber hinaus weiterhin die Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz und sehe darin ein wichtiges Anliegen. Daher solle für die Sanierung des Salzmanngebäudes ein Projektantrag für die neue Förderperiode des Fonds für europäische Regionalentwicklung (EFRE) 2007 bis 2013 gestellt werden. Die vorhandenen Nutzungsstrukturen im kulturellen Bereich sollten darüber hinaus allerdings über die Aufstellung eines Bebauungsplanes abgesichert werden. Dabei sollten sich unterschiedliche Dienstleistungsanbieter in der vorhandenen Gebäudesubstanz der Salzmannfabrik durchaus nebeneinander entwickeln können.

Der Stadtbaurat machte deutlich, der Magistrat habe sich die Empfehlung gegen einen großflächigen Einzelhandels bei Salzmann nicht einfach gemacht. Der Regierungspräsident habe aber klar gestellt, dass das von der Firma Rosco vorgesehene Einzelhandelsvorhaben auf dem Salzmanngelände rechtlich wenig Aussicht auf Erfolg habe. Die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelstandortes entspreche nämlich nicht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Ein Einzelhandelsgutachten, das beim Zweckverband Raum Kassel (ZRK) vorliege und die Zentrenverträglichkeit des Salzmannvorhabens mit untersucht habe, sei zu einem vergleichbaren Ergebnis gekommen. Das Gutachten habe das Ergebnis, dass die Einzelhandelsausstattung in Bettenhausen deutlich über dem bundesdeutschen Referenzwert liege. Der zentrale Versorgungsbereich von Bettenhausen erstrecke sich entlang der Leipziger Straße. Diese Bereich werde durch großflächigen Einzelhandel bei Salzmann spürbar geschwächt werden.

Witte stellte klar, die von der Firma Rosco vorgesehene Größenordnung von 15.000 m² Ver-kaufsfläche für einen Stadtteil mit nur rund 8.300 Einwohnern sei deutlich überdimensioniert, zumal die Ausstattung im Bereich der Grundversorgung heute schon überdurchschnittlich gewährleistet sei. Die Konzeption des Vorhabens und das zu erwartende Einzugsgebiet ziele zwangsläufig über die Stadtteil- und –Stadtgrenzen hinaus. Dadurch würden negative Auswirkungen auf bestehende benachbarte, insbesondere gewachsene zentrale Strukturen aufgrund der Angebotspalette sowohl im grundversorgungsrelevanten als auch im zentrenrelevanten Sortimentsbereich entstehen.

Diese Erkenntnisse, so Stadtbaurat Witte abschließend, seien der Grund, warum das Gutachten eine Einzelhandelsentwicklung im Bereich der ehemaligen Fabrik Salzmann ausdrücklich ablehne und der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen habe, sich dieser Auffassung anzuschließen